§ 1 ) Mietgegenstand, Einrichtung und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter ein einzelnes bei der Buchung spezifiziertes Appartement bzw. Ferienhaus („Mietobjekt“) in der Unterkunft „Haus Weihertor“ in 56841 Traben-Trarbach. Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt und haustierfrei.

(2) Die Mietobjekte sind vollständig eingerichtet und möbliert und werden jeweils mit der nachfolgenbeschriebenen Ausstattung vermietet. Das angemietete Appartement ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

Appartement „Dachgeschoss“ für maximal 4 Personen

  • Eingerichtete Küche (Besteck und Geschirr für max. 8 Personen, Kochtöpfe und Küchenutensilien, Mikrowelle, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher)
  • Sat-TV
  • 1 Doppelbett auf der Empore und ein Schlafsofa für 2 Personen im Wohnraum
  • Kopfkissen und Oberbetten für 4 Personen

Appartement „1. Etage“ für maximal 2 Personen

  • Eingerichtete Küche (Besteck und Geschirr für max. 4 Personen, Kochtöpfe und Küchenutensilien, Kühlschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher)
  • Sat-TV
  • 1 Doppelbett im Wohnraum
  • Kopfkissen und Oberbetten für 4 Personen

Appartement „Erdgeschoss“ für maximal 2 Personen

 Eingerichtete Küche (Besteck und Geschirr für max. 4 Personen, Kochtöpfe und Küchenutensilien, Kühlschrank, Spülmaschine, Kaffeemaschine, Toaster, Wasserkocher)

  • Sat-TV
  • 1 Doppelbett im Wohnraum
  • Kopfkissen und Oberbetten für 4 Personen

(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 1 Haustürschlüssel, sowie 1 Schlüssel für das Appartement.

§ 2 ) An- und Abreise

(1) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Die Schlüssel werden bei An- und Abreise übergeben und zurückgewährt. Die Schlüsselübergabe erfolgt über einen Schlüsseltresor am Haus für den der Mieter vor Anreise den Öffnungscode erhält.

(2) Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr. Abweichungen müssen vorab mit dem Vermieter abgestimmt werden.

(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt mit gespültem Geschirr geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen bzw. im Schlüsseltresor wieder zu hinterlegen. Müll und Leergut müssen durch den Mieter entsorgt werden. Sollte die Wohnung nicht in ordnungsgemäßen Zustand verlassen werden, behält sich der Vermieter anfallenden erhöhten Reinigungsaufwand nachzuweisen und in Rechnung zu stellen. Der Betrag kann von der Kaution einbehalten werden.

§ 3 ) Mietpreis, Kaution und Zahlung

(1) Der Mietvertrag erhält mit Eingang mit der vollständigen Zahlung ersatzweise mit Zahlung der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit.

(2) Der Mietpreis errechnet sich aus saisonabhängigen Miete für das Haus pro Übernachtung der Kosten für die Endreinigung. Es kan für die Mietdauer eine Kaution erhoben werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objektes und seiner Einrichtung an den Mieter zurückerstattet wird.

(3) Alle Zahlungen sind durch den Mieter fristgerecht in der im Mietvertrag vereinbarten Form zu bezahlen. Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(4) Der Vermieter erhebt bei Vertragsschluss eine im Mietvertrag festgelegte Anzahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss durch den Mieter bezahlt werden muss. Der Mietvertrag kommt erst mit fristgerechtem Eingang der Anzahlung verbindlich zustande.

§ 4 ) Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt und der vom Vermieter akzeptiert wird und ist anderweitige Vermietung nicht möglich, hat der Mieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen in Form eine anteiligen Miete ausschließlich der Endreinigung zu entrichten. Diese Entschädigung beträgt bei Kündigung

  • bis 120 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises,
  • bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises,
  • ansonsten (später als 30 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

(2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 ) Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter oder dem Ansprechpartner Vor-Ort unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.

(4) Der Mieter verpflichtet sich die im Anhang zu diesem Vertrag überreichte Hausordnung einzuhalten.

§ 6 ) Schriftform, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags und / oder der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Der Mietvertrag und seine Vertragsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Viersen.